Gemeinde Schwarmstedt, Bebauungsplan Nr. 10 „Vor dem Buchholze“; öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 22.04.2015 dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Vor dem Buchholze“ und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

5. Änderung Bebauungsplan Nr. 10 Vor dem Buchholze - Beglaubigte Abschrift

Ergänzungssatzung Schwarmstedt - Beglaubigte Abschrift

 

 

 

 

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